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Rechtsform

Die FBG Kremmen W.V. ist eine nach §§ 18 und 19 Bundeswaldgesetz anerkannte Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins. Rechte und Pflichten der Mitglieder sind grundsätzlich in unserer Satzung geregelt. Forstliche Maßnahmen werden darüber hinaus mit unseren Mitgliedern auf der Grundlage von Einzelverträgen geregelt, die den Waldbesitzern ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten und steuerliche Aspekte berücksichtigen.