Verkehrssicherung
Gern unterstützt Sie unser Förster bei der Wahrnehmung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht im Wald, die den Waldbesitzer verpflichtet, atypische Gefahren von Dritten abzuwenden. Hierzu gehört hauptsächlich die regelmäßige Kontrolle und Fällung von Gefahrenbäumen an öffentlichen Wegen, Erholungseinrichtungen oder Siedlungen.