Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Verkehrssicherung

Gern unterstützt Sie unser Förster bei der Wahrnehmung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht im Wald, die den Waldbesitzer verpflichtet, atypische Gefahren von Dritten abzuwenden. Hierzu gehört hauptsächlich die regelmäßige Kontrolle und Fällung von Gefahrenbäumen an öffentlichen Wegen, Erholungseinrichtungen oder Siedlungen.